• Übertritt

        • Übertrittszeugnis

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          Alle Kinder der 4. Klassen erhalten ein Übertrittszeugnis.

          Es muss nicht beantragt werden. Die Ausgaben des Übertrittszeugnisses erfolgt am 02.05.24.

           

      • Informationsbroschüre

        • Schulsprengel

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          In den weiterführenden Schulen besteht für die Gymnasien und die Realschulen keine Sprengelgebundenheit.

          Das heißt, Sie können Ihr Kind auch auf einer Schule außerhalb unseres Schulsprengels anmelden.

          Für die Mittelschule besteht Sprengelgebundenheit. Die Mittelschule unseres Schulsprengels befindet sich an der Eduard-Spranger-Straße.

           

        • Übertritt an die Willy-Brandt-Gesamtschule

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          Für den Übertritt an die Gesamtschule ist kein bestimmter Notendurchschnitt erforderlich. Die Auswahl der Schüler*innen erfolgt durch ein Losverfahren, das von der Gesamtschule durchgeführt wird.

          Beachten Sie bitte: Wenn Sie Ihr Kind an der Gesamtschule anmelden und einen Platz bekommen, können Sie Ihr Kind danach nicht zum Probeunterricht an einer Realschule oder einem Gymnasium anmelden ohne den Platz an der Gesamtschule zu verlieren.

          Homepage der Willy-Brandt-Gesamtschule:

          http://wbg.musin.de/gesamtschule/einschreibung

           

        • Übertritt an eine Realschule

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          Für den Übertritt an eine Realschule ist im Übertrittszeugnis ein Notendurchschnitt von mindestens 2,66 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht nötig.

          Durch einen Probeunterricht an der aufnehmenden Realschule kann ebenfalls eine Eignung festgestellt werden.

          Homepage der Erich-Kästner-Realschule:

          http://ekr.musin.de

           

        • Übertritt an ein Gymnasium

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          Erforderlich für den Übertritt ist im Übertrittszeugnis ein Notendurchschnitt von mindestens 2,33 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht.

          Durch einen Probeunterricht an einem aufnehmenden Gymnasium kann die Eignung ebenfalls festgestellt werden.

           

        • Probeunterricht

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          Der Probeunterricht findet dreitägig an den aufnehmenden Schulen in den Fächern Deutsch und Mathematik statt.

          Im aktuellen Schuljahr findet der Probeunterricht am 16.05., 17.05. und 19.05.23 statt.

          Bestanden ist die Prüfung, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und in dem anderern Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde.

          Wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde, können sich die Eltern für einen Übertritt Ihres Kindes entscheiden.

          Hier können Sie die Informationen des Beratungszentrums zum Übertritt als pdf-Datei herunterladen:

          http://www.gsthelott.musin.de/elternbriefe/ubertritt4.pdf