• Häufige Fragen

        • Was muss ich tun, wenn mein Kind krank ist?

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          Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen den Unterricht nicht besuchen kann, melden Sie es bitte zuverlässig telefonisch (089 374291940) bis spätestens 07:30 Uhr krank.

          Bitte versäumen Sie dies nicht, da wir bei jedem fehlenden, nicht entschuldigten Kind nachforschen müssen.

          Wenn wir niemanden erreichen können, sind wir verpflichtet die Polizei zu informieren.

           

        • Wann brauche ich ein Attest vom Arzt?

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          Ab dem dritten Krankheitstag ist ein Attest vom Arzt erforderlich. Bitte geben Sie dieses Attest im Original an der Schule ab oder schicken Sie es vorab per Email an die Lehrkraft Ihres Kindes.

           

        • Wie bekommt mein Kind das Schulmaterial, wenn es krank ist?

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          Für gewöhnlich bespricht die Klassenlehrkraft am ersten Elternabend das Vorgehen im Krankheitsfall.

          Wenn Sie sich unsicher sind, kontaktieren Sie bitte die Lehrkraft und sprechen mit Ihr das Vorgehen ab.

           

        • Was muss ich machen, wenn mein Kind auf Grund eines Arzttermins den Unterricht eher verlassen muss?

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          Wenn es in Ausnahmefällen so ist, dass ein wichtiger Arzttermin in die Unterrichtszeit Ihres Kindes fällt, so beantragen Sie bitte im Vorfeld mit dem Antrag die Beurlaubung Ihres Kindes und geben Sie diesen Antrag bei der Schulleitung ab.

          Achten Sie bitte darauf diesen Antrag rechtzeitig und nicht erst am Tag des Arzttermins zu stellen.

          Antrag_auf_Befreiung_GS_Thelott.pdf

           

        • Was muss ich machen, wenn ich mit der Lehrkraft meines Kindes sprechen möchte?

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          Auch zu diesem Fall hat die Klassenlehrkraft am ersten Elternabend Informationen herausgegeben.

          Bitte denken Sie daran, dass die Zeit von 07:45 bis 8:00 Uhr nicht für Elterngespräche zur Verfügung steht.

          Kontaktieren Sie die Lehrkraft bitte schriftliche (Email, Mitteilungsheft) und machen Sie auf diesen Weg einen Termin aus.

           

        • Was benötigt mein Kind für den Sportunterricht?

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          Für den Sportunterricht in der Schule benötigt Ihr Kind neben der Jahreszeit angemessener Sportkleidung (lang bzw. kurze Hose, T-Shirt), feste Turnschuhe mit nicht abfärbenden Sohlen.

          Schmuck muss im Sportunterricht abgenommen werden und Ihr Kind sollte dies selbstständig bewerkstelligen können.

          Bei längeren Haaren ist zudem ein Haargummi zum Zusammenbinden der Haare nötig.

           

        • Was benötigt mein Kind für den Schwimmunterricht?

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          Für den Schwimmunterricht in der Schule benötigt Ihr Kind eine Badehose bzw. einen Badeanzug, eine Badekappe (Pflicht), ein Handtuch, ein Duschgel und bei längeren Haaren einen Kamm oder eine Haarbürste.

          Im Winter empfiehlt es sich an eine Mütze für den Heimweg zu denken.

           

        • Was muss ich tun, wenn mein Kind nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen kann?

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          In diesem Fall benötigt Ihr Kind eine schriftliche Entschuldigung (z. B. im Mitteilungsheft).

          Geben Sie bitte neben dem Datum den Grund an, warum Ihr Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen kann.

          Bestätigen Sie die Entschuldigung mit Ihrer Unterschrift. Eine mündliche Entschuldigung durch die Kinder ist nicht ausreichend.